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Mutuus, Anette Horvath
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten"
bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung
anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung und Leistung
Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag,
bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang,
die Vergütung sowie der Leistungszeitraum/Liefertermin festgehalten
werden. Aufträge können postalisch und per E-Mail erteilt werden.
Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung
per Post oder E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag
als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen.
Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch
langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht
in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern
nichts anderes vereinbart wurde.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen
werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung
Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
§3 Preise
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen und Leistungen nicht
enthalten und wird jeweils gesondert ausgewiesen.
§4 Zahlung und Fälligkeit
Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne
Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns,
die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden,
sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.
Vermittlungsprovisionen sind fällig, sobald der vermittelte Kunde
seine Hotelrechnung beglichen hat. Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung
unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes
zu fordern.
Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der
Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten
sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht
auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§5 Lieferfristen und Termine
Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine
sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur
Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§6 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages
erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
§7 Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit
bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt
im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht
gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten
selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet,
die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen
sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente,
o.ä. an den Klienten zurückgesendet.
§8 Haftungsbeschränkung
Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die
durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder
Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen,
Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige
Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter
Daten ist der Klient verantwortlich. Wir übernehmen auch keine Haftung
für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die
unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden,
die von einem Virus infiziert worden sind.
Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher
und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von
uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten
zurückbleibt.
Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der
Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien,
Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
§9 Mängelrüge
Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags
etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt
der Auftrag als endgültig abgewickelt. Sollte der Klient eine Dienstleistung
komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem
Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Sofern
eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung
eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos
bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem
Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags
begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf
Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist
– hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert
– und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene
Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus
dem Vertrag berechtigt.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten,
die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider
Parteien am nächsten kommt.
§11 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich
deutsches Recht anzuwenden.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Potsdam.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen
uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren
Sitz in Potsdam örtlich zuständige Gericht vereinbart.